Häufige Fragen zur Immobilienbewertung
Was unterscheidet eine Immobilienbewertung bei LIVVIN Immobilien von einer Onlinebewertung?
Auf einigen Makler-Webseiten wird Ihnen eine "kostenlose Onlinebewertung" versprochen, die Sie nach der Eingabe weniger Eckdaten zur Immobilien erhalten sollen. Diese vermeintliche Immobilienbewertung ist bestenfalls eine grobe Schätzung, denn eine zuverlässige Aussage hinsichtlich des Immobilienwertes kann ohne eine fachmännische Begutachtung vor Ort und eine Berechnung aller wertbeeinflussenden Faktoren, so wie wir das bei LIVVIN Immobilien tun, schlicht nicht getroffen werden.
Auf einigen Makler-Webseiten wird Ihnen eine "kostenlose Onlinebewertung" versprochen, die Sie nach der Eingabe weniger Eckdaten zur Immobilien erhalten sollen. Diese vermeintliche Immobilienbewertung ist bestenfalls eine grobe Schätzung, denn eine zuverlässige Aussage hinsichtlich des Immobilienwertes kann ohne eine fachmännische Begutachtung vor Ort und eine Berechnung aller wertbeeinflussenden Faktoren, so wie wir das bei LIVVIN Immobilien tun, schlicht nicht getroffen werden.
Anhand welcher Kriterien wird meine Immobilie bewertet?
In die Bewertung Ihrer Immobilie fließen zahlreiche Faktoren mit ein, zu den wichtigsten zählen: die Lage der Immobilie, das Gebäudealter, der Gebäudezustand und mögliche Modernisierungen, die Ausstattung und ggf. bestehende Rechte und Belastungen.
In die Bewertung Ihrer Immobilie fließen zahlreiche Faktoren mit ein, zu den wichtigsten zählen: die Lage der Immobilie, das Gebäudealter, der Gebäudezustand und mögliche Modernisierungen, die Ausstattung und ggf. bestehende Rechte und Belastungen.
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Die Verkehrswertermittlung für Ihre Immobilie ist im Rahmen der Vermittlungstätigkeit über unser Unternehmen inklusive und damit für Sie kostenlos. Ein erstes Beratungsgespräch, in dem wir Sie vorab gerne über unsere Tätigkeit informieren und Fragen beantworten, ist für Sie ebenfalls kostenfrei und selbstverständlich unverbindlich. Sollten Sie eine Wertermittlung unabhängig von einem Verkauf über unser Maklerunternehmen beauftragen wollen, so finden Sie hier eine Übersicht zu den einzelnen Leistungen und unserem Honorar.
Die Verkehrswertermittlung für Ihre Immobilie ist im Rahmen der Vermittlungstätigkeit über unser Unternehmen inklusive und damit für Sie kostenlos. Ein erstes Beratungsgespräch, in dem wir Sie vorab gerne über unsere Tätigkeit informieren und Fragen beantworten, ist für Sie ebenfalls kostenfrei und selbstverständlich unverbindlich. Sollten Sie eine Wertermittlung unabhängig von einem Verkauf über unser Maklerunternehmen beauftragen wollen, so finden Sie hier eine Übersicht zu den einzelnen Leistungen und unserem Honorar.
Wie viel Zeit nimmt die Bewertung meiner Immobilie in Anspruch?
Ab Besichtigungstermin können Sie mit ca. 10 Tagen Bearbeitungszeit rechnen, bis wir Ihnen den Verkehrswert Ihrer Immobilie nennen können, sofern alle wichtigen Unterlagen zur Wertermittlung vorliegen.
Ab Besichtigungstermin können Sie mit ca. 10 Tagen Bearbeitungszeit rechnen, bis wir Ihnen den Verkehrswert Ihrer Immobilie nennen können, sofern alle wichtigen Unterlagen zur Wertermittlung vorliegen.
Welche Unterlagen werden für die Wertermittlung benötigt?
Für die Verkehrswertermittlung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Baujahr des Gebäudes
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Liegenschaftskarte
- Bauunterlagen (Gebäudeschnitte, Gebäudeansichten, Baubeschreibung)
- Grundrisse
- Angaben zu Modernisierungen
- Angabe zur Wohnfläche
- Ggf. Teilungserklärung
- Ggf. Angaben zu Mieteinnahmen
- Ggf. Angaben zu Hausgeld und Instandhaltungsrücklagen
Sollten Sie diese Unterlagen und Informationen nicht zur Hand haben, können wir diese mit Ihrer Ihrer Vollmacht organisieren.
Für die Verkehrswertermittlung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Baujahr des Gebäudes
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Liegenschaftskarte
- Bauunterlagen (Gebäudeschnitte, Gebäudeansichten, Baubeschreibung)
- Grundrisse
- Angaben zu Modernisierungen
- Angabe zur Wohnfläche
- Ggf. Teilungserklärung
- Ggf. Angaben zu Mieteinnahmen
- Ggf. Angaben zu Hausgeld und Instandhaltungsrücklagen
Sollten Sie diese Unterlagen und Informationen nicht zur Hand haben, können wir diese mit Ihrer Ihrer Vollmacht organisieren.