Weiterbildungspflicht für Makler
Für Immobilienmakler besteht eine gesetzliche Weiterbildungspflicht. Wir machen die Pflicht zur Kür und bilden uns nicht nur alle drei Jahre, sondern regelmäßig weiter. Neben konkreten Inhalten wie das Erkennen und Einschätzen von Mängeln und Schäden an der Immobilie liegt unser Augenmerk immer auch auf rechtlichen Themen und Fragen der Immobilienwirtschaft, wie zum Beispiel dem Thema Verbraucher- oder Datenschutz, die wir in regelmäßigen betriebsinternen Weiterbildungsveranstaltungen aufgreifen und vertiefen.