Energieausweis

Energieausweis und Energieeffizienz

Der Energieausweis eines Gebäudes gibt Auskunft zum Energiebedarf oder Energieverbrauch eines Gebäudes und gleichzeitig darüber, welche Modernisierungsmaßnahmen empfehlenswert sind, um die Energieeffizienz zu steigern. Sprich: um Energie und damit Kosten zu sparen. Sofern keine Veränderungen am Gebäude vorgenommen werden, die den Energiebedarf beeinflussen, ist ein Energieausweis zehn Jahre lang gültig.

Kostenloser Energieausweis mit Maklerauftrag

Wenn Sie uns mit der Vermittlung Ihrer Wohnimmobilie beauftragen, lassen wir einen Energieausweis bei einem Gebäudeenergieberater erstellen. Die Kosten dafür übernehmen wir. Sollten Sie bereits einen aktuellen Energieausweis vorliegen haben, so erstatten wir Ihnen bei einer erfolgreichen Vermarktung die Kosten dafür sogar zurück!

Gesetzlich vorgeschrieben: der Energieausweis

Anbieter­übergreifend

Egal ob es sich um einen privaten oder geschäftlichen Anbieter handelt, bei Verkauf und Vermietung muss den Miet- und Kaufinteressenten der Energieausweis vorgelegt werden.

Vertrags­unabhängig

Verbraucher sollen davor geschützt werden, eine Immobilie zu kaufen oder zu mieten, die eine schlechte energetische Bilanz hat, da sich dies deutlich in den Nebenkosten niederschlagen kann.

Entscheidungs­hilfe

Der Energieausweis hilft Käufern oder Mietern, die Energieverbräuche von Immobilien besser abschätzen und sich für oder gegen eine bestimmte Immobilie entscheiden zu können.

Handlungs­anleitung

Alte Fenster und Türen, keine ausreichende Gebäudeisolierung, eine alte Heizungsanlage - mit dem Energieausweis bekommen Sie Vorschläge für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen.

Maklertipp: Die im Energieausweis aufgeführten Informationen sind bestenfalls bereits im Immobilien-Exposé enthalten. Spätestens beim Besichtigungstermin sollte Interessenten der Einblick in den Energieausweis gewährt werden. Ob als Aushang, Ausdruck oder digital zum Beispiel auf dem Tablet-PC: Der Energieausweis ist wichtig, um die Kosten abschätzen und damit eine Entscheidung pro oder kontra Immobilie treffen zu können.

Immobilienmaklerin in weißer Bluse vor grauem Hintergrund Juliane Berger Immobilienmaklerin

Sie benötigen einen Energieausweis unabhängig von einem Maklerauftrag?

Kein Problem! Schreiben Sie uns und Sie erhalten ein individuelles Angebot.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis?

Beim Energieausweis für Gebäude unterscheidet man zwischen dem Bedarfs- und dem Verbrauchsausweis ("Energiepass" ist nur ein anderes Wort für Energieausweis.).

Der Bedarfsausweis wird in der Regel für Einfamilienhäuser sowie Mehrfamilienhäuser bis max. vier Wohneinheiten erstellt. Bei der Erstellung werden standardisierte Werte u. a. zum Gebäude zugrunde gelegt. Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt somit den theoretischen Gebäudeenergiebedarf wieder. Der Verbrauchsausweis wird i. d. R für Mehrfamilienhäuser und Nichtwohngebäude erstellt und gibt den tatsächlichen Energieverbrauch wieder. Bei der Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises werden Rechnungen für Öl oder Gas zugrunde gelegt.

Wer braucht einen Energieausweis?

Jeder, der eine Immobilie (Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude) verkaufen, vermieten oder verpachten will, muss den Käufern, Mietern oder Pächtern einen gültigen Energieausweis vorlegen.

Kann ich den Energieausweis nachreichen?

Bei einem fehlenden oder nicht korrekten Energieausweis liegt ein Bußgeldtatbestand vor. Das bedeutet, das Verkäufer oder Vermieter in diesen Fällen mit einer Bußgeldstrafe von bis zu 15.000 EUR rechnen müssen. Spätestens zum Vertragsschluss sollten Sie also ein gültiges Dokument vorlegen.

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